FES
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme wird von einem Verkehrspsychologen durchgeführt.
Für die Anmeldung und Terminabsprachen ruf uns bitte an oder schicke uns eine mail.
FeV § 42 Fahreignungsseminar
1. Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Teilmaßnahmen sind durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter aufeinander abzustimmen.
2. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme zielt auf die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflexion und die Entwicklung von Verhaltensvarianten ab. Sie umfasst zwei Module zu je 90 Minuten entsprechend der Anlage 16. Neben den dort genannten Lehr- und Lernmethoden und Medien dürfen auch Methoden und Medien eingesetzt werden, die den gleichen Lernerfolg gewährleisten. Über die Geeignetheit der Methoden und Medien entscheidet die nach Landesrecht zuständige Behörde, die zur Bewertung ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten einer für die Bewertung geeigneten Stelle einholen kann. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.
3. Modul 1 der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme umfasst folgende Bausteine:
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Einzelbaustein „Seminarüberblick“,
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Teilnehmerbezogene Darstellung der individuellen Fahrerkarriere und Sicherheitsverantwortung,
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Teilnehmerbezogene Darstellung der individuellen Mobilitätsbedeutung,
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Darstellung der individuellen Mobilitätsbedeutung als Hausaufgabe,
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Einzelbaustein „Erläuterung des Fahreignungs-Bewertungssystems“,
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Tatbezogene Bausteine zu Verkehrsregeln und Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlungen mit folgenden Varianten:
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Geschwindigkeit,
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Abstand,
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Vorfahrt und Abbiegen,
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Überholen,
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Ladung,
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Telefonieren im Fahrzeug,
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Alkohol und andere berauschende Mittel,
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Straftaten,
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Festigungsbaustein „Übung zur Klärung der individuellen Mobilitätssituation“ und
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Hausaufgabenbaustein „Übung zur Selbstbeobachtung“.
4. Modul 2 der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme umfasst folgende Bausteine:
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Auswertung der Hausaufgaben,
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Tatbezogene Bausteine zu Risikoverhalten und Unfallfolgen und
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Festigungsbaustein „individuelle Sicherheitsverantwortung“.
5. Die Auswahl der tatbezogenen Bausteine nach den Absätzen 3 und 4 wird vom Seminarleiter in Abhängigkeit von den in den individuellen Fahrerkarrieren dargestellten Verkehrszuwiderhandlungen vorgenommen.
Modul 2 der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme darf frühestens nach Ablauf von einer Woche nach Abschluss des Moduls 1 begonnen werden.