Fahrlehrer/in BE
Du hast Spaß am Umgang mit Menschen? Dir macht es Freude Anderen etwas beizubringen? Und außerdem möchtest Du auch noch einen Beitrag für eine hohe allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr leisten? Dann könnte die Tätigkeit als Fahrlehrer für Dich durchaus die Richtige sein. Das nötige Fachwissen in den Bereichen Verkehrsrecht, Pädagogik, Technik und allgemeinem Recht erlernst Du bei uns. Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist die Grundlehrerlaubnis und bildet den Einstieg in diese vielseitige Tätigkeit. Wir bieten Dir eine umfangreiche und fundierte Ausbildung auf allerhöchstem Niveau. Unsere hochmotivierten Lehrkräfte besitzen ein hohes Maß an Sozialkompetenz und haben jahrelange Erfahrung in der Erwachsenenbildung. Komm und lass Dich beraten.
Voraussetzungen:
Fahrlehrer/in A
Du möchtest Deine Leidenschaft für das Motorradfahren an andere weitergeben und nicht nur auf PKW sondern auch auf Motorrädern ausbilden? Dann mach nie uns Deine Fahrlehrerlaubnis Klasse A. Damit schaffst Du Dir auch die Möglichkeit Moderator ASF und FES zu werden.
Voraussetzungen:
Fahrlehrer/in CE
Millionen Tonnen von Waren werden täglich durch Deutschland und Europa transportiert. Dafür werden Profis benötigt, die diese verantwortungsvolle Tätigkeit ausführen. Doch wer bildet diese Profis aus? Du bist selber Profi und möchtest Dein Wissen und Deine Erfahrungen an den Nachwuchs weitergeben? Als Fahrlehrer der Klasse CE ist es Deine Aufgabe die neue Generation Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr auszubilden. Wir helfen Dir dabei die nötige Lehrberechtigung zu erwerben.
Voraussetzungen:
Fahrlehrer/in DE
Millionen von Fahrgästen wollen täglich sowohl im öffentlichen Nahverkehr als auch im Reiseverkehr pünktlich und sicher ihr Ziel erreichen.. Dafür werden Profis benötigt, die diese verantwortungsvolle Tätigkeit ausführen. Doch wer bildet diese Profis aus? Du bist selber Profi und möchtest Dein Wissen und Deine Erfahrungen an den Nachwuchs weitergeben? Als Fahrlehrer der Klasse DE ist es Deine Aufgabe die neue Generation Berufskraftfahrer im Personenverkehr auszubilden. Wir helfen Dir dabei die nötige Lehrberechtigung zu erwerben.
Voraussetzungen:
Ausbildungsfahrlehrer/in
Unser Berufsstand ist überaltert. Um auch in der Zukunft den Sicherheitsstandard auf unseren Straßen zu gewährleisten, müssen auch die folgenden Generationen von Fahrschülern fach- und sachgerecht ausgebildet werden. Dafür werden Profis benötigt, die diese verantwortungsvolle Tätigkeit ausführen. Doch wer bildet diese Profis aus? Du bist selber Profi und möchtest Dein Wissen und Deine Erfahrungen an den Nachwuchs weitergeben? Als Ausbildungsfahrlehrer ist es Deine Aufgabe die neue Generation Fahrlehrer in der Ausbildungsfahrschule auszubilden und sie fit für die tägliche Arbeit mit den Fahrschülern und selbstverständlich auch für die Lehrproben zu machen. Wir helfen Dir dabei die nötige Berechtigung zu erwerben. Voraussetzungen: innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre hauptberuflich Fahrschüler der Klasse B ausgebildet Ablauf: dreitägiges Einweisungsseminar in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Fahrschulbetriebswirtschaft
Du bist länger als zwei Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer angestellt und spielst mit dem Gedanken Deine eigene Fahrschule zu eröffnen? Dann musst Du gemäß §11 Abs.1 Nr. 5 des Fahrlehrergesetzes an einem mindestens 70 stündigem Kurs Fahrschulbetriebswirtschaft teilnehmen. Wo? Natürlich bieten wir auch diesen Kurs in unserer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte an.
Weiterbildungen nach § 33a Fahrlehrergesetz
Jeder Fahrlehrer hat alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Ist er Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 31 Absatz 1 oder § 31a Absatz 1, hat er außerdem jährlich an einer eintägigen Fortbildung von mindestens acht Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der jeweiligen Seminardurchführung vermittelt werden. Die Lehrgänge sind an aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Hiervon kann bei der Fortbildung nach Absatz 1 abgewichen werden; die Dauer der Fortbildung beträgt dann vier Tage. Die tägliche Dauer beträgt acht Stunden zu 45 Minuten.