Fahrlehrerausbildung
Fahrlehrer/in BE
Du hast Spaß am Umgang mit Menschen? Dir macht es Freude Anderen etwas beizubringen? Und außerdem möchtest Du auch noch einen Beitrag für eine hohe allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr leisten? Dann könnte die Tätigkeit als Fahrlehrer für Dich durchaus die Richtige sein. Das nötige Fachwissen in den Bereichen Verkehrsrecht, Pädagogik, Technik und allgemeinem Recht erlernst Du bei uns. Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist die Grundlehrerlaubnis und bildet den Einstieg in diese vielseitige Tätigkeit. Wir bieten Dir eine umfangreiche und fundierte Ausbildung auf allerhöchstem Niveau. Unsere hochmotivierten Lehrkräfte besitzen ein hohes Maß an Sozialkompetenz und haben jahrelange Erfahrung in der Erwachsenenbildung. Komm und lass Dich beraten.
Voraussetzungen:
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Vollendung des 21. Lebensjahres
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Geistige und körperliche sowie fachliche und pädagogische Eignung
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Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung
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Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrlehrererlaubnis erteilt werden soll
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Mindestens seit drei Jahren im Besitz der Klasse B
Ablauf:
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Die Dauer der Ausbildung beträgt für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE acht Monate in einer Fahrlehrerausbildungsstätte (Fahrprüfung, Fachkundeprüfung schriftlich und mündlich) und vier Monate in einer Ausbildungsfahrschule.
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Die Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt in geschlossenen Kursen und darf nicht unterbrochen werden.
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Der Unterricht ist als Ganztagsunterricht durchzuführen. Die Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule ist während des dritten Monats durch einen einwöchigen Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte zu unterbrechen.
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Die Ausbildung des Bewerbers endet mit einem weiteren einwöchigen Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte nach Abschluß der Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule.
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Danach erfolgen die Lehrproben in Theorie und Praxis.